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WICHTIGER HINWEIS UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

EUROPA:

Die auf dieser Website dargestellten Informationen richten sich ausschließlich an PROFESSIONELLE KUNDEN und GEEIGNETE GEGENPARTEIEN gemäß der Definition der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) und sind nicht für Privatkunden bestimmt.

US:

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Die dargestellten Inhalte stellen keine Anlageberatung dar, sondern dienen ausschließlich der Information. Sie stellen weder eine Aufforderung, noch ein Angebot oder eine Empfehlung dar, ein Finanzinstrument, das im Zusammenhang mit den Investment Programmen von Aquantum steht, zu erwerben, zu verkaufen oder in einer anderen Art und Weise darüber zu verfügen. Eine Investmententscheidung darf nur auf Grundlage der offiziellen Verkaufsdokumente erfolgen.

In einigen Rechtsordnungen ist die Verbreitung der dargestellten Informationen weiteren gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Die Inhalte richten sich daher nicht an Marktteilnehmer, deren Geschäftssitz einer Rechtsordnung unterliegt, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Aquantum kann die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Darstellungen auf den folgenden Seiten nicht garantieren. Jedwede Haftung und Gewähr wird deshalb vollständig ausgeschlossen.

ANGABEN ZUR BISHERIGEN WERTENTWICKLUNG ERLAUBEN KEINE PROGNOSEN FÜR DIE ZUKUNFT.

Bitte lesen Sie sorgfältig unsere „Rechtliche Hinweise“ und unsere „Datenschutzrichtlinie„.

Ich stimme diesem WICHTIGEN HINWEIS UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS, den Rechtlichen Hinweisen und der Datenschutzrichtlinie der Aquantum zu.

Kontakt & Beschwerdemanagement


Kontakt

Aquantum GmbH
Josephspitalstraße 15
80331 München
Deutschland

Telefon: +49 89 383 7744 – 0
E-Mail: contact@aquantumgroup.com
Webseite: www.aquantumgroup.com

 

Behandlung von Beschwerden

Aquantum ist sich bewusst, dass es trotz aller Bemühungen, von Zeit zu Zeit zur Unzufriedenheit von Anlegern kommen kann. Aus diesem Grund hat Aquantum die folgenden Prozesse entwickelt, um Anlegerbeschwerden, die sich gegen unser Unternehmen oder unsere Tätigkeiten richten, angemessen zu behandeln:

  • Jede mündliche oder schriftliche Korrespondenz eines Anlegers, die per Telefon, Post oder Fax eingeht und in der der Anleger ein Fehlverhalten von Aquantum oder seinen Vertretern behauptet, ist als Beschwerde zu betrachten.
  • Der Compliance-Beauftragte führt eine Akte, die alle schriftlichen Anlegerbeschwerden zusammen mit dem gesamten Schriftverkehr mit dem Anleger enthält. Darüber hinaus wird eine separate Akte für alle mündlichen Anlegerbeschwerden geführt, die von der zuständigen Führungskraft schriftlich festgehalten werden und eine Rückmeldung an den Anleger enthalten.
  • Alle Anlegerbeschwerden müssen am Tag ihres Eingangs an den Compliance-Beauftragten weitergeleitet werden, keinesfalls jedoch später als 24 Stunden nach deren Eingang.
  • Beschwerden werden direkt von einem Aquantum-Vorgesetzten oder dem Chefsyndikus der Firma bearbeitet und schriftlich festgehalten. Die endgültige Verantwortung für die Bearbeitung von Beschwerden liegt bei der Geschäftsleitung.
  • Anlegerbeschwerdeakten werden von jeder in der Beschwerde genannten Person oder jedem betroffenen Mitarbeiter separat eingereicht. Dieses Verfahren ermöglicht die rasche Ermittlung von Mitarbeitern, die mehrere Beschwerden erhalten haben, sowie die Identifizierung möglicher Ähnlichkeiten und Muster bei Beschwerden.
  • Generell werden alle Beschwerden von Anlegern so schnell wie möglich bearbeitet.
  • Beschwerden, ob schriftlich oder mündlich, sollten innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang bearbeitet sein.
  • Unabhängig davon können Sie sich als Kunde eines Unternehmens, das von der BaFin beaufsichtigt wird, direkt an die BaFin wenden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafin.de.

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